Mehrkosten beim Eurowings Check-In: Was passiert ist?
Unsere Redaktion war kürzlich in einen Fall verwickelt, der uns doch ein wenig nachdenklich über die Praxis von Fluggesellschaften – hier Eurowings – gemacht hat, … was dazu führt, dass Kunden am Ende häufig mehr zahlen müssen. Eine Option, wie wir finden, die bei weitem nicht kundenfreundlich ist.
Eine PR-Agentur buchte einen Flug im BASIC-Tarif. Nachdem wir den Online-Check-In durchführen wollten, haben wir festgestellt, dass kein Sitzplatz vorausgewählt bzw. vorab zugewiesen wurde, wie es sonst bei den Fluggesellschaften üblich ist.
Und so verlief der Online-Check-In bei Eurowings
Wir sollten einen Sitzplatz manuell auswählen. Beim Auswahlvorgang wurde angezeigt, dass alle kostenfreie Sitzplätze (grau hinterlegt) vergeben waren, aber noch weitere Sitzplätze „ab 0,00 €“ zur Verfügung stehen.
Wenn man dann einen dieser Sitzplätze auswählt, bleibt der Betrag bei „0 Euro“ stehen, sodass man denkt, man hat einen Sitzplatz ohne Mehrkosten gewählt. Es heißt ja auch: „ab 0 Euro“!
Erst nach dem Klick auf „Weiter“ wird dann auf einer darauffolgenden Seite nicht mehr „0 Euro“ sondern ein Preis zwischen 8 bzw. 10 Euro angezeigt. Ob es sich dabei um eine systembedingte Darstellung oder um eine andere Ursache handelt, konnte von uns nicht abschließend geprüft werden. Wir haben den Vorgang sechs Mal wiederholt, aber immer mit dem gleichen Ergebnis.
Ohne diese 8 bzw. 10 Euro sofort zu bezahlen, konnte man den Online-Check-In nicht abschließen.
Unser Anruf im Eurowings Callcenter brachte Ernüchterung
Nach einem Anruf im Eurowings-Callcenter wurde dieses Vorgehen auch bestätigt, nach dem Motto: „Sie hätten sich früher online einchecken sollen, jetzt sind wohl die kostenfreien Sitzplätze alle vergeben und Sie können nur die kostenpflichtigen wählen“
Was das für Kunden bedeutet
Für Betroffene ergibt sich daraus zumindest Verunsicherung: Wer erst beim Öffnen des Online-Check-In vor der Wahl steht, entweder kostenpflichtig einen Platz zu buchen oder den regulären Check-In am Flughafen zu nutzen, kann überfordert sein.
… aber jetzt kommt das eigentlich „aus unserer Sicht nicht kundenfreundliche“
Denn wer erst am Flughafen seinen Eurowings Check-In macht, der muss satte 20 Euro auf den Tresen legen.
Unsere Anfrage wurde von Eurowings nicht beantwortet
Selbstverständlich haben wir Eurowings (am Montag, den 29. September um 09:05 Uhr) eine Mail geschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort haben wir darauf nicht erwartet.
Wir haben weiter recherchiert und mussten feststellen, dass mehrere Airlines sich dieser Option bedienen. Obwohl einige Gerichte in Deutschland entschieden haben, dass Airlines nicht für einen Check-In am Flughafen Gebühren verlangen dürfen, wenn der Online-Check-In faktisch nicht nutzbar war. Das gilt insbesondere, wenn nur kostenpflichtige Sitzplätze angeboten werden, ohne eine kostenlose „zufällige Sitzplatzvergabe“, so wie es auch bei unserem Eurowings-Flug der Fall war.
Fluggesellschaften mit Flughafen-Check-In-Gebühren
1. Eurowings
BASIC-Tarif: Wenn der Passagier nicht online eincheckt, fällt eine Gebühr von 20 € pro Person am Flughafen an.
SMART- oder BIZClass-Tarif: Der Check-In am Flughafen ist kostenlos.
Online-Check-In: Kostenlos für alle Tarife.
2. Ryanair
Für den Check-In am Flughafen wird eine Gebühr von 55 € pro Person erhoben, wenn der Passagier nicht online eincheckt.
Ryanair plant, ab Mai 2025 alle Check-In-Schalter an Flughäfen abzuschaffen.
3. Wizz Air
Für den physischen Check-In am Flughafenschalter wird eine Gebühr von 30 € pro Flug und zusätzlich 5 € pro Bearbeitung berechnet.
4. Marabu
Economy Zero-Tarif: Der Check-In am Flughafen kostet 25 € pro Person.
Vorabend-Check-In: Wenn im Voraus gebucht wird, beträgt die Gebühr 9,99 €.
5. Condor
Für den Vorabend-Check-In am Flughafen wird eine Gebühr von 5 € pro Person erhoben, wenn die Option nicht im Voraus gebucht wurde.
Rechtliche Einschätzung
Transparenzpflicht der Airline
Kaut des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB § 307) und EU-Recht müssen Airlines alle Gebühren klar und transparent bei Buchung oder vor Inanspruchnahme kommunizieren.
Wenn der Online-Check-In nur gegen Zahlung eines Sitzplatzes möglich ist, kann die Airline nicht einfach eine zusätzliche „Strafgebühr“ am Flughafen verlangen, weil sie den kostenlosen Online-Check-In faktisch nicht angeboten hat.
AGB-Kontrolle
Viele Airlines schreiben in den AGB: „Check-In am Flughafen nur gegen Gebühr, wenn nicht online eingecheckt.“
Juristisch gilt: Wenn ein kostenloser Online-Check-In gar nicht angeboten wird, ist die AGB-Klausel insoweit unwirksam.
Das bedeutet: Die Airline darf in diesem Fall keine zusätzliche Gebühr für den Flughafen-Check-In verlangen, weil keine kostenfreie Online-Option besteht.
Praxisfall
Einige Gerichte in Deutschland (z. B. Landgericht Berlin, 2012) haben entschieden, dass Airlines für einen Check-In keine Gebühren am Flughafen verlangen dürfen, wenn der Online-Check-in faktisch nicht nutzbar war.
Das gilt insbesondere, wenn nur kostenpflichtige Sitzplätze angeboten werden, ohne kostenlose „zufällige Sitzplatzvergabe“.





















































