Nutzungsbedingungen für Produzenten
Voraussetzung für die Einbringung von Content
Die Veröffentlichung von Text, Bildern, Videos, Grafiken etc. (im Folgenden Content genannt) durch externe Redakteure, Autoren, Fotografen bzw. Content-Produzenten (im Folgenden Produzenten genannt) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich.
1. Rechteinhaber/Urheber – eigener Content
Produzenten, die ihren Content an die Redaktion von FrontRowSociety liefern, sichern zu, dass sie die alleinigen Rechteinhaber dieses Contents sind und frei über diesen Content verfügen können. Weiter sichern die Produzenten zu, dass der von ihnen gelieferte Content frei von Rechten Dritter ist und nicht gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verstößt.
2. Rechteinhaber/Urheber – fremder, dritter Content
Sollten Produzenten für die Erstellung ihres Contents auch externen Content einsetzen, so sichern die Produzenten zu, dass sie das Recht besitzen, diesen fremden Content uneingeschränkt auf FrontRowSociety veröffentlichen zu dürfen. Auch dieser externe Content muss frei von Rechten Dritter sein und nicht gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.
3. Kenntlichmachung des Urhebers (Copyright)
Die Produzenten sichern zu – unabhängig davon ob der Content selbst produziert oder extern bezogen wurde – die Urheberschaft bei der Veröffentlichung anzugeben. Dieses betrifft insbesondere die Kenntlichmachung des Urhebers unter jedem Foto, Video, Grafik etc. Für die Richtigkeit dieser Kennzeichnung ist alleine der Produzent verantwortlich.
4. Rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzansprüche
FrontRowSociety weist ausdrücklich darauf hin, dass Produzenten für ihren Content – unabhängig in welcher Form der Content geliefert wurde und ob er durch die Redaktion oder per eigenem Zugang durch den Produzenten veröffentlicht wird – die alleinige Verantwortung tragen. Die Produzenten sichern mit der Zustellung ihres Contents zu, dass etwaige Kosten, die in Hinblick auf mögliche Rechtsstreitigkeiten und/oder Schadensersatzansprüche – in Bezug auf den durch sie gelieferten Content – entstehen, ausschließlich durch sie alleine getragen werden. Das Magazin bietet lediglich die Plattform für die Veröffentlichung. Zur Klarstellung: FrontRowSociety stellt nur Informationen in Form von Text, Bild, Videos etc. zur Verfügung und distanziert sich von evtl. Folgekosten oder Gehaltsforderungen Dritter, die durch Markenschutz- oder copyright-Verletzungen entstehen.
5. Nutzungsrecht
Die Produzenten räumen FrontRowSociety ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an dem durch sie eingereichten Content ein. Dieses umfasst die Veröffentlichung auf Servern im Internet, in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen. Produzenten stellen ihren Content kostenlos und ohne Zeitbeschränkung zur Verfügung. Veröffentlichter Content auf der Internetseite von FrontRowSociety kann auf Verlangen des Produzenten gelöscht bzw. anonymisiert werden. Die Löschung bzw. Anonymisierung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Mitteilung. Die schriftliche Mitteilung muss über den Weg erfolgen, wie auch zuvor der Content eingereicht wurde. Die Entscheidung, ob eine Löschung final vorgenommen wird, obliegt allerdings den Betreibern von FrontRowSociety. Ein Recht auf Löschung besteht daher nicht.
Für Folgeschäden, die den Produzenten aus der verspäteten Löschung des Contents entstehen, haften die Betreiber von FrontRowSociety nur insoweit, als sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Produzenten beruhen, siehe hierzu 1., 2., 3. und 4. Davon unberührt bleibt die Haftung auf grobes Verschulden oder Vorsatz durch die Betreiber von FrontRowSociety.
FrontRowSociety weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass FrontRowSociety regelmäßig von Suchmaschinen indexiert wird und somit keinen Einfluss darauf hat, ob, wo und wie lange der bei FrontRowSociety veröffentlichte Content möglicherweise auch nach Löschung bei FrontRowSociety in Datenbanken von Suchmaschinen und Webkatalogen gespeichert werden und abrufbar sind.
6. Kein Duplicate Content (gilt nur für Texte)
Produzenten sichern ferner zu, dass ihre Texte unique sind, d.h. gleiche Inhalte oder Teile von diesen Inhalten nicht schon zuvor auf anderen Webseiten veröffentlicht wurden. Texte die allerdings auf FrontRowSociety zuerst veröffentlicht werden, können Produzenten mit einer Karenzzeit von 5 Tagen auf weiteren Webseiten veröffentlichen.
7. Speicherung, Veröffentlichung oder Archivierung
Es besteht keinerlei Anspruch auf Speicherung, Veröffentlichung oder Archivierung des eingereichten Contents. Die Betreiber von FrontRowSociety behalten sich vor, eingereichten Content ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen, vor Veröffentlichung zu editieren oder nach der Veröffentlichung nach freiem Ermessen wieder zu löschen. Durch die Veröffentlichung des eingereichten Contents entstehen keinerlei Vergütungsansprüche (Honorare, Lizenzgebühren, Aufwendungsentschädigungen oder ähnliches) gegenüber FrontRowSociety. Die Zurverfügungstellung des Contents erfolgt unentgeltlich.
8. Auftragsarbeiten (Werbeplatzierungen)
Werbung ist im redaktionellen Umfeld von FrontRowSociety gänzlich ausgeschlossen. Somit ist es Produzenten nicht erlaubt, Content zu erstellen bzw. zu platzieren, welcher einen rein werblichen Charakter aufweist und für dessen Erstellung/Platzierung eine Entlohnung seitens Dritter erfolgt. Dieses gilt auch für eine nicht monetäre Entlohnung wie zum Beispiel auf Basis von Gutscheinen, Naturalrabatten, Boni oder sonstigen Gratifikationen. Als Entlohnung gilt nicht die Übernahme von den reinen Reisekosten oder eine Bemusterung, welche für die Content-Produktion essentiell sind.
Auftragsarbeiten können jedoch ausserhalb des redaktionellen Umfeldes unter vorheriger schriftlicher Absprache mit FrontRowSociety Platzierung finden. Die Platzierung muss grundsätzlich mit dem Hinweis „Anzeige, Werbung, Promotion etc.“ kenntlich gemacht werden.
Da diese Auftragsarbeiten Inhalte von Dritt- oder Fremdfirmen darstellen, gehören diese nicht zum redaktionellen Umfeld von FrontRowSociety, so dass sich FrontRowSociety mit diesem Inhalt nicht identifiziert. Unter diesen Umständen sichern die Produzenten zu, etwaige Kosten, die in Hinblick auf mögliche Rechtsstreitigkeiten und/oder Schadensersatzansprüche – die in Bezug auf die durch sie gelieferten und veröffentlichten Auftragsarbeiten entstehen könnten – vollumfänglich zu tragen und FrontRowSociety von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Eine Veröffentlichung der gelieferten Auftragsarbeit durch FrontRowSociety begründet kein Mitverschulden bzw. keine Mithaftung.
9. Auftreten nach außen
Produzenten sind nicht von FrontRowSociety beauftragt Content zu erstellen. Produzenten dürfen nicht im Namen von FrontRowSociety auftreten, ausgenommen davon ist der Hinweis, als Autor/Fotograf bei FrontRowSociety aktiv zu sein. Letzteres setzt voraus, dass der Produzent im Team von FrontRowSociety mit Namen und Foto sowie seiner Vita aufgeführt ist. Produzenten können mit Story-Vorschlägen auf die Redaktion von FrontRowSociety zukommen bzw. FrontRowSociety kann Produzenten Vorschläge für Stories unterbreiten. Die Produzenten entscheiden selbst, wann, wie oft und welchen Content sie erstellen.
Stand Juni 2022