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Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, entweder den Ticketpreis zu erstatten oder alternative Transportmöglichkeiten zum Zielort anzubieten. Zusätzlich dazu müssen je nach Zeitpunkt des Ersatzfluges angemessene Verpflegung und Erfrischungen bereitgestellt werden, um die Wartezeit zu überbrücken. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Hotelunterkünften und Transfers, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet.

Flugverzögerung: Was zu beachten ist

Bei einer Verzögerung des Abfluges um mehr als fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Ticketpreises beantragen, sofern sie die Reise nicht mehr antreten möchten. Andernfalls ist die Fluggesellschaft – je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung – verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten. Getränke und Verpflegung – meistens in Form von Gutscheinen – sind schon ab 2 Stunden Verzögerung anzubieten. Dazu zählen auch zwei kostenfreie Telefonate.

Flugverzögerung: Getränke und Verpflegung - meistens in Form von Gutscheinen - sind schon ab 2 Stunden Verzögerung anzubieten. Dazu zählen auch zwei kostenfreie Telefonate
Flugverzögerung: Getränke und Verpflegung – meistens in Form von Gutscheinen – sind schon ab 2 Stunden Verzögerung anzubieten. Dazu zählen auch zwei kostenfreie Telefonate / © Redaktion FrontRowSociety.net

Die Bedeutung von Ausgleichszahlungen

Reisende können auch einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben, abhängig von der Länge der Flugstrecke. Diese Zahlung soll die Unannehmlichkeiten kompensieren, die durch Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierungen entstehen. Zusätzlich können Reisende, die aufgrund von verspäteten Flügen mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommen, ebenfalls eine Ausgleichszahlung beantragen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch nicht gilt, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder die Passagiere rechtzeitig informiert wurden.

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Gut gefüllte Brieftasche bei Ausgleichszahlungen: Reisende können auch einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben, abhängig von der Länge der Flugstrecke / © Redaktion FrontRowSociety.net

Besondere Situation: Streiks

Insbesondere während Streikzeiten stellen sich viele Passagiere die Frage nach ihren Rechten. Die Antwort darauf hängt davon ab, wer streikt. Wenn der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen, beispielsweise wenn Piloten oder das Bodenpersonal streiken. Anderes gilt jedoch, wenn der Streik als außergewöhnlicher Umstand betrachtet wird, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Sicherheitspersonals.

Wenn der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Wenn der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen / © Redaktion FrontRowSociety.net

Die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechte nach gelten für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen. Darüber hinaus können Passagiere, die auf einem EU-Flughafen landen und deren Fluggesellschaft in der EU ansässig ist, ebenfalls von diesen Rechten gemäß der Verordnung 261/2004 Gebrauch machen.

Hier sind einige Ressourcen, die kostenlos weiterhelfen können:

  • Wenn die Fluggesellschaft in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich ansässig ist, können sich Passagiere an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenfrei, jedoch sollten Sie zuvor versucht haben, die Fluggesellschaft selbst zu kontaktieren. Unser kostenloses Selbsthilfe-Tool kann Ihnen dabei helfen.
  • Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) nimmt ausschließlich Beschwerden von Passagieren gegen deutsche und ausländische Fluggesellschaften entgegen, die Mitglieder bei ihr sind.
  • Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) bearbeitet Beschwerden gegen alle anderen Fluggesellschaften, die keine Mitglieder der söp sind. Der Flug muss dabei einen Bezug zu Deutschland haben, zum Beispiel durch einen Start oder eine Landung hier.
Wenn man erstmal in der Luft ist, kann (fast) nichts mehr schiefgehen, aber bis dahin gibt es viele Ereignisse, die zu einer Flugverzögerung bzw. bis hin zu Flugannullierung führen können
Wenn man erstmal in der Luft ist, kann (fast) nichts mehr schiefgehen, aber bis dahin gibt es viele Ereignisse, die zu einer Flugverzögerung bzw. bis hin zu Flugannullierung führen können / © Redaktion FrontRowSociety.net

Wer zahlt das Anwaltshonorar bei Flugverspätung?

Die Fluggesellschaft muss in vielen Fällen die Anwaltskosten bei Flugverspätungen tragen, weil sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet ist, angemessene Entschädigungen und Unterstützung für Passagiere bei Flugverspätungen zu leisten. Wenn ein Passagier aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung einen Anwalt einschalten muss, um seine Rechte einzufordern, kann die Fluggesellschaft dazu verpflichtet sein, die entstehenden Anwaltskosten zu tragen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Passagiere in solchen Situationen angemessen unterstützt werden und ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

Interview mit einem Fachanwalt

Wir haben ein Interview mit einem Fachanwalt geführt, der unzählige Mandanten vertritt,
die trotz der geltenden Fluggastrechteverordnung die Ansprüche bei den Airlines einklagen müssen. Hier geht es zum ausführlichen Interview mit dem studierte Rechtswissenschaftler Markus Tischler von der Kanzlei DIEKMANN.
 

VIP müssen sich nicht viele Gedanken bei Flugverspätungen machen

VIP-Reisende haben oft Zugang zu speziellen Dienstleistungen und Einrichtungen, die dazu beitragen, dass ihre Reise reibungsloser verläuft, auch wenn es zu Flugverspätungen kommt. 

  1. Priority Boarding: VIP-Reisende erhalten in der Regel Priority Boarding, was bedeutet, dass sie vor anderen Passagieren an Bord gehen können. Dies ermöglicht es ihnen, ihren Sitzplatz schneller zu finden und sich einzurichten.
  2. VIP-Lounges: Viele Flughäfen bieten exklusive VIP-Lounges für Passagiere mit bestimmten Flugtickets oder Mitgliedschaften in Vielfliegerprogrammen. In diesen Lounges können VIP-Reisende bequem warten, während sie auf ihren Flug warten. Diese Lounges bieten oft kostenloses Essen und Getränke, bequeme Sitzgelegenheiten, Arbeitsbereiche, Duschen und manchmal sogar Ruheräume. Ein sehr exklusives Beispiel ist die VIP Lounge im Airport Frankfurt. Hier geht es zu unserer authentischen Reportage über die VIP Lounge am Frankfurter Flughafen.
  3. Dedizierter Kundenservice: VIP-Reisende haben oft Zugang zu einem dedizierten Kundenservice, der ihnen bei Flugverspätungen oder anderen Problemen helfen kann. Diese speziellen Service-Agenten können alternative Flugoptionen organisieren, Hotelübernachtungen arrangieren oder andere Anliegen der Passagiere bearbeiten.
  4. Flug-Upgrades: In einigen Fällen können VIP-Reisende auch von Flug-Upgrades profitieren, wenn ihr ursprünglicher Flug verspätet oder storniert wird. Dies kann ihnen ermöglichen, in eine höhere Klasse mit mehr Komfort und Annehmlichkeiten zu wechseln.
  5. Chauffeur-Service: Bei einigen Fluggesellschaften und VIP-Paketen ist ein Chauffeur-Service inbegriffen, der die VIP-Reisenden vom Flughafen abholt und zu ihrem Zielort bringt. Dies ist besonders nützlich, wenn es zu Flugverspätungen oder anderen Unannehmlichkeiten kommt, da sich die Passagiere keine Gedanken über den Transport machen müssen.

Insgesamt ermöglichen diese speziellen Dienstleistungen VIP-Reisenden, auch bei Flugverspätungen einen hohen Grad an Komfort und Bequemlichkeit zu genießen und sich weniger Gedanken machen zu müssen.

 
Der Personal Assistent hat alle Formalitäten bezüglich des Fluges für den Gast abgewickelt, der Fahrt zum wartenden Flieger steht nichts mehr im Wege
Der Personal Assistent hat alle Formalitäten bezüglich des Fluges für den Gast abgewickelt, der Fahrt zum wartenden Flieger steht nichts mehr im Wege, hier im Bild Annett Conrad, Mitherausgeberin des Magazins FrontRowSociety / © Redaktion FrontRowSociety.net
Als VIP wird der Gast – nachdem man einen angenehmen Aufenthalt in einer luxuriösen Lounge genossen hat – mit der Limousine direkt zum Flieger chauffiert, hier im Bild Andreas Conrad, Herausgeber des exklusiven Magazins FrontRowSociety / © Redaktion FrontRowSociety.net

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