Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, entweder den Ticketpreis zu erstatten oder alternative Transportmöglichkeiten zum Zielort anzubieten. Zusätzlich dazu müssen je nach Zeitpunkt des Ersatzfluges angemessene Verpflegung und Erfrischungen bereitgestellt werden, um die Wartezeit zu überbrücken. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Hotelunterkünften und Transfers, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet.
Flugverzögerung: Was zu beachten ist
Bei einer Verzögerung des Abfluges um mehr als fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Ticketpreises beantragen, sofern sie die Reise nicht mehr antreten möchten. Andernfalls ist die Fluggesellschaft – je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung – verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten. Getränke und Verpflegung – meistens in Form von Gutscheinen – sind schon ab 2 Stunden Verzögerung anzubieten. Dazu zählen auch zwei kostenfreie Telefonate.

Die Bedeutung von Ausgleichszahlungen
Reisende können auch einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro haben, abhängig von der Länge der Flugstrecke. Diese Zahlung soll die Unannehmlichkeiten kompensieren, die durch Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierungen entstehen. Zusätzlich können Reisende, die aufgrund von verspäteten Flügen mehr als drei Stunden später als geplant am Zielort ankommen, ebenfalls eine Ausgleichszahlung beantragen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch nicht gilt, wenn die Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist oder die Passagiere rechtzeitig informiert wurden.

Besondere Situation: Streiks
Insbesondere während Streikzeiten stellen sich viele Passagiere die Frage nach ihren Rechten. Die Antwort darauf hängt davon ab, wer streikt. Wenn der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegt, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen, beispielsweise wenn Piloten oder das Bodenpersonal streiken. Anderes gilt jedoch, wenn der Streik als außergewöhnlicher Umstand betrachtet wird, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Sicherheitspersonals.

Die Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Fluggastrechte nach gelten für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen. Darüber hinaus können Passagiere, die auf einem EU-Flughafen landen und deren Fluggesellschaft in der EU ansässig ist, ebenfalls von diesen Rechten gemäß der Verordnung 261/2004 Gebrauch machen.
Hier sind einige Ressourcen, die kostenlos weiterhelfen können:
- Wenn die Fluggesellschaft in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich ansässig ist, können sich Passagiere an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenfrei, jedoch sollten Sie zuvor versucht haben, die Fluggesellschaft selbst zu kontaktieren. Unser kostenloses Selbsthilfe-Tool kann Ihnen dabei helfen.
- Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) nimmt ausschließlich Beschwerden von Passagieren gegen deutsche und ausländische Fluggesellschaften entgegen, die Mitglieder bei ihr sind.
- Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) bearbeitet Beschwerden gegen alle anderen Fluggesellschaften, die keine Mitglieder der söp sind. Der Flug muss dabei einen Bezug zu Deutschland haben, zum Beispiel durch einen Start oder eine Landung hier.

Wer zahlt das Anwaltshonorar bei Flugverspätung?
Interview mit einem Fachanwalt
VIP müssen sich nicht viele Gedanken bei Flugverspätungen machen
VIP-Reisende haben oft Zugang zu speziellen Dienstleistungen und Einrichtungen, die dazu beitragen, dass ihre Reise reibungsloser verläuft, auch wenn es zu Flugverspätungen kommt.
- Priority Boarding: VIP-Reisende erhalten in der Regel Priority Boarding, was bedeutet, dass sie vor anderen Passagieren an Bord gehen können. Dies ermöglicht es ihnen, ihren Sitzplatz schneller zu finden und sich einzurichten.
- VIP-Lounges: Viele Flughäfen bieten exklusive VIP-Lounges für Passagiere mit bestimmten Flugtickets oder Mitgliedschaften in Vielfliegerprogrammen. In diesen Lounges können VIP-Reisende bequem warten, während sie auf ihren Flug warten. Diese Lounges bieten oft kostenloses Essen und Getränke, bequeme Sitzgelegenheiten, Arbeitsbereiche, Duschen und manchmal sogar Ruheräume. Ein sehr exklusives Beispiel ist die VIP Lounge im Airport Frankfurt. Hier geht es zu unserer authentischen Reportage über die VIP Lounge am Frankfurter Flughafen.
- Dedizierter Kundenservice: VIP-Reisende haben oft Zugang zu einem dedizierten Kundenservice, der ihnen bei Flugverspätungen oder anderen Problemen helfen kann. Diese speziellen Service-Agenten können alternative Flugoptionen organisieren, Hotelübernachtungen arrangieren oder andere Anliegen der Passagiere bearbeiten.
- Flug-Upgrades: In einigen Fällen können VIP-Reisende auch von Flug-Upgrades profitieren, wenn ihr ursprünglicher Flug verspätet oder storniert wird. Dies kann ihnen ermöglichen, in eine höhere Klasse mit mehr Komfort und Annehmlichkeiten zu wechseln.
- Chauffeur-Service: Bei einigen Fluggesellschaften und VIP-Paketen ist ein Chauffeur-Service inbegriffen, der die VIP-Reisenden vom Flughafen abholt und zu ihrem Zielort bringt. Dies ist besonders nützlich, wenn es zu Flugverspätungen oder anderen Unannehmlichkeiten kommt, da sich die Passagiere keine Gedanken über den Transport machen müssen.
Insgesamt ermöglichen diese speziellen Dienstleistungen VIP-Reisenden, auch bei Flugverspätungen einen hohen Grad an Komfort und Bequemlichkeit zu genießen und sich weniger Gedanken machen zu müssen.


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