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Just war vor Kurzem noch bekannt geworden, dass unter anderem auch deutsche Staatsbürger in den USA inhaftiert wurden, denn die US-Behörden verschärfen die Einreisekontrollen, um Sicherheit und Rechtsordnung in einem noch größeren Umfang zu gewährleisten. Selbst geringfügige Verstöße – wie Vorstrafen, falsche Angaben oder überzogene Aufenthaltsdauern – können zu Festnahmen, Abschiebehaft oder sofortiger Zurückweisung führen. Also sei immer ehrlich bei der Einreise in die USA.

Philadelphias Eastern State Penitentiary - einst das berühmteste und teuerste Gefängnis der Welt
Sei immer ehrlich bei der Einreise in die USA – sonst können Festnahmen drohen Philadelphia’s Eastern State Penitentiary kommt allerdings nicht mehr zum Einsatz – einst das berühmteste und teuerste Gefängnis der Welt / © Redaktion FrontRowSociety.net

Kleine Unstimmigkeiten gelten als Vertrauensbruch

Hintergrund sind die aktuell strikten Einwanderungsgesetze und Anti-Terror-Maßnahmen. Die USA prüfen Reisende genau, um illegale Einwanderung, Kriminalität und Sicherheitsrisiken zu verhindern. Auch scheinbar kleine Unstimmigkeiten gelten als Vertrauensbruch und können harte Konsequenzen nach sich ziehen.

Betroffene sollten sich vorab informieren, ob ihre Dokumente und Angaben den US-Vorgaben entsprechen. Im Zweifelsfall ist rechtliche Beratung ratsam, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Die US-Grenzbeamten haben großen Ermessensspielraum – Vorsicht und Vollständigkeit sind daher essenziell.

Einreiseverbot in die USA besteht bei Reisenden aus folgenden Ländern:

  • Afghanistan
  • Bhutan
  • Iran
  • Jemen
  • Kuba
  • Libyen
  • Nordkorea
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Venezuela

Mögliche Probleme bei der Beantragen eines US-Touristen- oder Studentenvisums

Können bei Reisenden aus diesen Ländern möglich sein:

  • Belarus
  • Eritrea
  • Haiti
  • Laos
  • Myanmar
  • Pakistan
  • Russland
  • Sierra Leone
  • Südsudan
  • Turkmenistan 

Weitere Länder stehen aktuell noch auf dem Prüfstand, das sind unter anderem:

  • Angola
  • Antigua und Barbuda
  • Benin
  • Burkina Faso
  • Cabo Verde
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dominikanische Republik
  • Gambia
  • Guinea
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kongo
  • Liberia
  • Malawi
  • Mali
  • Mauretanien
  • Saint Kitts und Nevis
  • São Tomé und Príncipe
  • Simbabwe
  • Tschad
  • Vanuatu

Es ist aber davon auszugehen, dass die Länder Saint Kitts und Nevis bzw. São Tomé und Príncipe bzw. auch Antigua und Barbuda von den Restriktionen ausgeschlossen werden.

Einreise in die USA ohne Visum

Über die oben genannten Länder hinaus gilt weiterhin für Staatsbürger aus den unten aufgeführten Ländern keine Visumspflicht. Hier muss lediglich, wie bisher auch, das sogenannte ESTA beantragt werden, welches dann bis zu zwei Jahre Gültigkeit besitzt. Das ESTA sollte grundsätzlich nur über die offizielle Seite der USA beantragt werden – hier geht es zur ESTRA Beantragung.

  • Andorra
  • Australien
  • Belgien
  • Brunei
  • Chile
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Japan
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • San Marino
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Spanien
  • Schweden
  • Taiwan*
  • Tschechien
  • Vereinigtes Königreich

Achtung: Einschränkungen für das Visa Waiver Program (VWP/ESTA)

Die oben beschriebene erleichterte Einreise per ESTA gilt nicht für Personen, die sich seit dem 1. März 2011 in folgenden Ländern beruflich oder touristisch aufgehalten haben:

  • Iran
  • Irak
  • Kuba
  • Libyen
  • Nordkorea
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Jemen

Diese Personen benötigen in der Regel ein Visum für die USA.

(Hinweis: Taiwan ist für das VWP berechtigt, wird aber aufgrund der US-„One-China“-Politik nicht als Land gelistet.)

Neue Regelungen zur Geschlechtsangabe in Visa- und ESTA-Anträgen

Seit Januar 2025 gelten in den USA strengere Vorgaben für die Geschlechtsangabe in Visa- und ESTA-Anträgen. Gemäß der Executive Order 14168 ist nur noch die Auswahl zwischen „männlich“ oder „weiblich“ möglich – und zwar basierend auf dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht.

Reisende, deren Geschlechtsidentität davon abweicht oder deren Pass ein „X“ als Geschlechtseintrag enthält, können ihr ESTA oder Visum nicht mehr online beantragen. Sie müssen sich stattdessen persönlich an eine US-Botschaft oder ein Konsulat wenden, wo eine individuelle Prüfung erfolgt.

Die Neuregelung sorgt für Diskussionen, da sie nicht-binäre und trans Personen vor zusätzliche Hürden stellt. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Die US-Regierung begründet die Änderung mit „Klarheit und Konsistenz“ in Einwanderungsdokumenten.

Reisende, deren Geschlechtsidentität davon abweicht oder deren Pass ein „X“ als Geschlechtseintrag enthält, können ihr ESTA oder Visum nicht mehr online beantragen
Reisende, deren Geschlechtsidentität davon abweicht oder deren Pass ein „X“ als Geschlechtseintrag enthält, können ihr ESTA oder Visum nicht mehr online beantragen / © Redaktion FrontRowSociety.net