Nutzungserlaubnis für überlassenes Fotomaterial

Der Partner erhält bis auf Widerruf die nichtexklusive Nutzungserlaubnis für das vom Urheber zur Verfügung gestellte Bildmaterial. Grundsätzlich wird dem Partner nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht eingeräumt. Eine Weitergabe und/oder Verkauf an Dritte ist nur unter vorheriger, schriftlicher Absprache möglich.
 
Dieses Fotomaterial wird zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwendung innerhalb der eigenen Publikationen (Print, Online, Social) übergeben. 
 
Die Vereinbarung umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Umgestaltung des Fotomaterials. Das einzelne Foto darf jedoch in Ausschnitten benutzt werden. Die einzelnen Fotos dürfen darüber hinaus in die Bilddatenbank des Partners aufgenommen werden. 
 
Allfällig betroffene Rechte wie dasjenige abgebildeter Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Partner für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden. 
 
Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind.
 
In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen. Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:
 
– zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
– in pornographischem Zusammenhang
– in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) 
– in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
– wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n).
 
Im letzten Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
 
Des weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.
 
Die Veröffentlichung des Fotomaterials geschieht in eigener Zuständigkeit des Partners und bei den Veröffentlichungen ist zu jedem einzelnen Bild der Urheber vollständig anzugeben, wie hier aufgeführt
 
© FrontRowSociety.net, Fotografenname
 
Bei Onlinemedien ist eine Verlinkung zum Urheber zu platzieren bzw. in Socialmedia Kanälen ist das Bildmaterial mit @frontrowsociety und/oder Hashtag #frontrowsociety zu kennzeichnen.