Redaktionskodex

FrontRowSociety – The Magazine erhält beispielhaft von Flugverkehrsgesellschaften, Hotels, Tourismusverbänden, der Automobilindustrie oder sonstigen Partnern Unterstützung.

Der Deutsche Presserat legt im Pressekodex unter Ziffer 15 fest, dass bei Einladungen zu Pressereisen diese als solche zu kennzeichnen sind. Nach diesem Leitsatz handelt auch unsere Redaktion. So kennzeichnen wir nicht nur Artikel die aufgrund von Pressereisen entstanden sind sondern auch alle anderen Artikel, die unter Hilfestellung von Partnern entstehen konnten.

Diese Unterstützung hat jedoch keinen Einfluss auf die Gestaltung unserer Reportagen. Wir bleiben im Dienste unserer Leser unabhängig sowie werbefrei.

FrontRowSociety Reportagen sind grundsätzlich authentisch. Es werden nur Berichte veröffentlicht, wenn sich ein Mitglied unserer Redaktion selbst ein Bild vor Ort machen konnte, beschriebene Konsumgüter eigens getestet wurden oder Produkte persönlich verkosten werden konnten. 

Die Fotografen des Magazins FrontRowSociety erstellen grundsätzlich für die Reportagen das Bildmaterial eigenständig. Gelegentlich werden Bilder/Videos als Beistellungen vom jeweiligen Unternehmen genutzt. Dieses ist jedoch nur eine Ausnahme, wenn die eigene Erstellung, aus welchem Grunde auch immer, nicht möglich ist. Dieses fremde Bildmaterial ist grundsätzlich mit der Copyright-Angabe des jeweiligen Unternehmens und/oder der Agentur und/oder dessen Fotografen gekennzeichnet. 

Produktplatzierungen gegen Entgelt sind im Magazin gänzlich ausgeschlossen.